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Für die Online-Antragstellung im Namen des Antragstellers müssen u.a. folgende Erklärungen abgegeben werden: Erklärungen zur geplanten Maßnahme, Persönliche Erklärungen, Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen, Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Erklärungen zur geplanten Maßnahme Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte Maßnahme noch keinen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag) abgeschlossen habe, keine behördliche Genehmigung für die durchzuführende Maßnahme erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann, die Heizungsanlage aus marktgängigen Komponenten bzw. Bauteilen besteht und kein Prototyp ist, die Heizungsanlage nicht gebraucht ist oder wesentliche Anlagenteile nicht gebraucht erworben werden, ich Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils bin, auf oder in dem die Heizungsanlage errichtet wird und als Mieter / Pächter des Anwesens eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für die Errichtung und den Betrieb der Anlage besitze oder ich als Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) vom Eigentümer, Pächter oder Mieter mit der Errichtung und dem Betrieb der Heizungsanlage beauftragt wurde, ich kein Hersteller von Heizungsanlagen oder deren spezifischen Komponenten bin oder ich als Hersteller von Heizungsanlagen oder deren Hauptkomponenten den Antrag als Contractor für eine Investition stelle, welche der Bereitstellung von Nutzenergie für Contractingnehmer dient, die ihrerseits antragsberechtigt wären, ich als Energiedienstleistungsunternehmen als Contractor antragsberichtigt bin. Den / Die Contractingnehmer habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Förderung für die Errichtung der Anlage in Anspruch nehmen will. Persönliche Erklärungen Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in der aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen habe, der beantragte Zuschuss nicht abgetreten wurde und nicht abgetreten wird, ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann, ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet worden ist bzw. ich keine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 Abgabenordnung abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin, ich bzw. mein Unternehmen nicht nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen bzw. nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der Gewährung von Beihilfen ausgeschlossen bin, ich damit einverstanden bin, dass sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichten Unterlagen dem BAFA und dem BMWi insbesondere auch zur Weitergabe an den Bundestag und zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung stehen, ich damit einverstanden bin, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise vom BAFA, dem BMWi oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle auf Datenträger gespeichert werden können; darüber hinaus dürfen sie von ihnen oder in ihrem Auftrag für Zwecke der Statistik, der Evaluierung und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden, ich damit einverstanden bin, dass die Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag, an Einrichtungen des Bundes und der europäischen Union weitergeleitet werden, ich damit einverstanden bin, dass ich auf Nachfrage, insbesondere im Rahmen einer Evaluierung, weitergehende Auskünfte erteile. ich damit einverstanden bin, dass meine Adresse und Antragsdaten zum Zweck der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung an sonstige öffentliche Stellen weitergegeben werden, die vergleichbare Förderprogramme durchführen. Mir ist bekannt, dass die Förderung nach diesen Richtlinien nicht mit einer Förderung für dieselbe Maßnahme aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programmen mit Ausnahme der Programme "Energieeffizient Bauen" (Programmnummer 153) und "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" (Programmnummer 167) kumulierbar ist. eine Kumulierung mit § 35 c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) nicht zulässig ist. zu Unrecht - insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA zurückzuzahlen sind. Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen (für Betriebe und Unternehmen) Mir ist bekannt, dass die beantragte Förderung eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) ist und ich Subventionsnehmer/in im Sinne des StGB bin, Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist. Ich habe ferner davon Kenntnis genommen, dass die unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind und unrichtige und/oder unvollständige Angaben oder das Verschweigen von nachträglichen Änderungen zu subventionserheblichen Tatsachen eine Strafbarkeit nach § 264 StGB nach sich ziehen können, Ich verpflichtet bin, dem BAFA unverzüglich alle Änderungen hinsichtlich der unter "Erläuterungen zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges" aufgeführten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Derartige Änderungen sind gegenwärtig nicht gegeben. Von den besonderen Offenbarungspflichten gemäß § 3 Subventionsgesetz habe ich Kenntnis genommen. Zur Beachtung Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt. Fehlende und / oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Entscheidung über Ihren Antrag. Das BAFA verarbeitet und nutzt die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags, soweit dies zur Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient. Die Investitions(mehr)kosten müssen durch die vorgelegte(n) Rechnung(en) nachgewiesen sein. Erläuterung zur Strafbarkeit des Subventionsbetruges (Subventionsbetrug) Die beantragte Förderung ist eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). Subventionsbetrug ist strafbar. Nach § 3 Subventionsgesetz (SubvG) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Nach § 4 Absatz 1 SubvG ist im Falle von Scheingeschäften oder Scheinhandlungen der versteckte Sachverhalt maßgeblich. Die einzelnen Regelungen des § 264 StGB sowie der § 3 und 4 SubvG sind nachfolgend abgedruckt. Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich derer unrichtige oder unvollständige Angaben oder ein Verschweigen von Änderungen nach Antragstellung eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach sich ziehen können, sind alle Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind. Vorliegend sind das im Einzelnen: Angaben im Antrag Angaben zum Vorhabenbeginn Angaben zur antragstellenden Person: Antragsberechtigung, Name, Vorname, Ansprechpartner, Firmenname/Institutionsname, Anschrift Angaben zur Klassifikation des Wirtschaftszweiges Angaben zum Bevollmächtigten: gesetzliche Vertretung, Name, Vorname, Ansprechpartner, Firmenname/Institutionsname, Anschrift Angaben zum Standort, falls abweichend zur Anschrift unter Angaben zur antragstellenden Person Angaben zum KMU Angaben zum Gebäude: Baujahr, altes Heizungssystem, Art des Gebäudes Angaben zu De-minmis-Beihilfen Geplante Maßnahmen Angaben zur geplanten Heizungsanlage: Solarthermieanlage (Bauart, Verwendungszweck, Hersteller, Typbezeichnung, Anzahl der Kollektoren, Gesamtbruttokollektorfläche, Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler), Biomasseanlage (Art des Einbaus, Art der Biomasseanlage, Hersteller und Typbezeichnung, Sekundärbauteil), Wärmepumpe (Wärmepumpenart, Hersteller, Typbezeichnung, Datum der Erdsondenbohrung, Verwendungszweck, Art der Wärmeverteilung, Betriebsart, Jahresarbeits-/-heizzahl, Systemkonzept,), Gasbrennwertanlage (Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, Steuerungs- und Regelungstechnik, Heizlast; Renewable Ready: zusätzlich Feinkonzept) Angaben zum Speicher: Gesamtspeichervolumen, Errichtungsjahr Weitere Angaben zur geplanten Heizungsanlage: Bauart, Verwendungszweck Angaben zu den Anlage- (bzw. Referenz- und Investitionsmehrkosten) und Nebenkosten der beantragten Heizungsanlage Persönliche Erklärungen Angaben im Datenerhebungsbogen (nur bei Solaraktivhaus) Angaben zur antragstellenden Person (Ziffer 1): gesetzliche Vertretung/Ansprechpartner Angaben zum Gebäudetyp (Ziffer 2): Art des Gebäudetyps Angaben zu den Gebäudedaten (Ziffer 3): Anzahl der Wohneinheiten, Nutzfläche in m2, Anzahl der Bewohner/Gebäudenutzer, Status des Gebäudes, Bauantrags-/anzeigedatum, jährlicher Wärmebedarf zur Trinkwassererwärmung, jährlicher Wärmebedarf zur Raumheizung, Auslegungstemperatur des Raumheizsystems (Vorlauf in ?C, Rücklauf in ?C) Angaben zur Solaranlage (Ziffer 4): Standort, Verwendeter Wetterdatensatz, Kollektorhersteller, Kollektortyp, Anzahl der Kollektoren, Bruttokollektorfläche in m2, Jahressumme der Globalstrahlung in kWh/m2, Aufstellwinkel gegen Horizontal in Grad, Ausrichtung, Nutzung der Solaranlage, Trinkwasserspeichervolumen, oder Wärmeleistung der Frischwasserstation, Wärmeleistung der Zusatzheizung, Pufferspeichervolumen Angaben zum Ergebnis der Jahressimulation (Ziffer 5): Verwendetes Simulationsprogramm, Kollektorwärmeertrag, Solarer Deckungsanteil Angaben in der nachzureichenden Verwendungsnachweiserklärung Angaben zum Vorhabensbeginn Angaben zu sonstigen öffentlichen Förderungen Angaben zur Stellung oder beabsichtigten Stellung weiterer Förderanträge, Angaben zu erhaltenen weiteren Förderungen Daten zu Ihrem Antrag: Ihre aktuell gespeicherten Daten (Vor-, Nachname, Anschrift), Antragsangaben zur Heizungsanlage (Standort) Angaben zum Verwendungsnachweis: Tatsächliche Kosten, Angaben zur Bankverbindung Angaben in der nachzureichenden Fachunternehmererklärung Angaben zum Installationsunternehmen: Ansprechpartner, Anschrift, Firmenname, gegebenenfalls Eigenmontage Angaben zum Standort der Anlage: Name des Kunden/der Kundin, Adresse Angaben zur Heizungsanlage: Datum der Inbetriebnahme, ggf. als Ersatz/Modernisierung einer ineffizienten Altanlage Angaben zum Speicher: Gesamtvolumen, Errichtungsjahr Angaben zum hydraulischen Abgleich: Erklärung über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs Angaben zum alten Heizungssystem: Art der Heizungsanlage/des verfeuerten Brennstoffs, Datum der Installation, Hersteller, Typbezeichnung Tatsächliche Kosten für die gesamte neue Heizungsanlage Persönliche Erklärungen und Unterschrift der ausführenden Person Unterschrift der antragstellenden Person Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung sind Das sind im Einzelnen Tatsachen dazu, dass: die geförderte Anlage nicht mindestens sieben Jahre zweckentsprechend betrieben wird, sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder nicht mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zuwendungsempfängers beantragt oder eröffnet wird. Subventionserheblich sind auch die anzugebenden Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen. Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist § 264 Subventionsbetrug 1. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet, 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht. 2. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht. 3. § 263 Abs. 5 gilt entsprechend. 4. Der in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 5. Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, dass auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern. 6. Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwenden. 7. Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil 1. ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und 2. der Förderung der Wirtschaft dienen soll; 2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. 3. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder 4. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist. Auszug aus dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) § 3 Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen 1. Der Subventionsnehmer ist verpflichtet, dem Subventionsgeber unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind. Besonders bestehende Pflichten zur Offenbarung bleiben unberührt. 2. Wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Gesetz oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwenden will, hat dies rechtzeitig vorher dem Subventionsgeber anzuzeigen. § 4 Scheingeschäfte, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten 1. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. 2. Die Bewilligung oder Gewährung einer Subvention oder eines Subventionsvorteils ist ausgeschlossen, wenn im Zusammenhang mit einer beantragten Subvention ein Rechtsgeschäft oder eine Handlung unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen wird. Ein Missbrauch liegt vor, wenn jemand eine den gegebenen Tatsachen und Verhältnissen unangemessene Gestaltungsmöglichkeit benutzt, um eine Subvention oder einen Subventionsvorteil für sich oder einen anderen in Anspruch zu nehmen oder zu nutzen, obwohl dies dem Subventionszweck widerspricht. Dies ist namentlich dann anzunehmen, wenn die förmlichen Voraussetzungen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils in einer dem Subventionszweck widersprechenden Weise künstlich geschaffen werden. Hinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Verantwortlicher: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-0 Telefax: 06196 908-1800 poststelle@bafa.bund.de Datenschutzbeauftragte/r: datenschutzbeauftragter@bafa.bund.de 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Rechtliche Grundlage: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Antragstellung die folgenden personenbezogenen Daten: Angaben zum Antragsteller samt Kontaktdaten, Inhaltliche und technische Beschreibung des Vorhabens samt Standort/Erfüllungsort, Laufzeit sowie Bewilligungszeitraum, den Zuwendungsempfänger und die ausführende Stelle, ggf. Angabe des vom Antragsteller mit einzelnen Maßnahme beauftragten Dritten, den für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen, die Höhe der Zuwendung und der Eigenbeteiligung bzw. der Finanzplan des Zuwendungsempfängers. Die Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig durch den Antragsteller oder die von ihm beauftragte Person. Die Betroffenen willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dazu, das BAFA in die Lage zu versetzen, den Förderantrag im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu bearbeiten. Die erhobenen Daten werden gemäß gesetzlicher und behördlicher Fristen und Vorgaben aufbewahrt. 3. Weitergabe von Daten an Dritte: Der Zuwendungsgeber kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) anhand der Antragsdaten können die Daten weitergegeben werden. Weiterhin werden zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere bei Zuwendungen bzw. Auftragsvergaben, die Daten an die Deutsche Bundesbank sowie an die Bundeskasse weitergegeben. 4. Betroffenenrechte: Als Betroffene/r haben Sie das Recht, Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem BAFA zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO), Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO). die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO), die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO), Ihre personenbezogenen Daten, die sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO), jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß - 9 BDSG die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn. Einwilligungserklärung gemäß Artikel 7 DSGVO Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken verarbeitet werden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit gegenüber dem BAFA widerrufen kann. Diese Informationen wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herrausgegeben.
Quelle: www.bafa.de
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